Die Bankverbindung wird 2 Monate nach dem Austritt gelöscht, solange keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.
Telefonnummern und E-Mail Adressen werden nach 6 Monaten gelöscht.
Für die Buchhaltung nötige Daten werden gemäß §147 AO nach 10 Jahre nach dem Austritt gelöscht.