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Frage, welche Bereiche konkret gemeint sind bzw. auch welche Maschinen im Einzelnen
Henry: eigenständiges Arbeiten in Holz/Metall für Minderjährige geht nach Werkstattregeln eh nicht
Formular erwähnt explizit, dass der Verein nicht für Schäden/Verletzungen haftet -> arbeiten müsste möglich sein
Thema Kinder-/Jugendschutz steht schon länger im Raum
Tine: Jugendliche dürfen auch mit Einverständniserklärung nicht an Maschinen wie Kreissägen etc
Dirk: Verband offener Werkstätten hat da bisher keine Präzedenz für rechtliche Lage
David: Derzeitige Formulierung schließt nicht automatisch alle Maschinen ein, Werkstattarbeit ist prinzipiell ja erstmal machbar
-> jemand muss sich in rechtliche Lage einarbeiten
-> Schlüsseldienste müssen festlegen, ob sie sich Aufsicht zutrauen
Formulierung "ohne Aufsicht" aus dem Elternzettel streichen bzw. explizit "unter Aufsicht" erwähnen
Können wir überhaupt minderjährige Mitglieder haben, wenn wir die Aufsichtspflicht nicht erfüllen können?
-> wir brauchen juristische Hilfe, um hier weiterzumachen