Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


covid-verordnung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Verhaltens- und Hygieneregeln im Eigenbaukombinat ======

Ab dem 29.05.2020 ist das Eigenbaukombinat wieder offen für alle. Aufgrund der immer noch aktiven Pandemie haben wir ein Regelwerk erarbeitet. Bitte haltet euch daran!

Zuletzt Angepasst:

  • 21.10.2020 aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Halle bezüglich Maskenpflicht.

Abstand / Masken

  • Im gesamten Eigenbaukombinat ist eine Maske zu tragen.
  • Haltet Abstand (1,50m)!
  • Achtet darauf, dass in jedem Raum nur so viele Menschen sind, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Beachtet die Einbahnstraßenregeln im Treppenhaus: Steintreppe abwärts, Holztreppe aufwärts.

Hygiene

  • Wascht euch beim ankommen die Hände. Beachtet die allgemeinüblichen Regeln (nicht ins Gesicht fassen, ...).
  • Händedesinfektionsmittel gibt es im Bad, in den WCs sowie an den 3 Hygienestationen.
  • Tische an denen gearbeitet wurde, sind soweit möglich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionstücher findet ihr an den 3 Hygienestationen.
  • Das Bad im Sozialraum soll nur zum Händewaschen genutzt werden, alles andere soll in den Toiletten im Treppenhaus erledigt werden.
  • Bitte lüftet möglichst viel und dauerhaft. Aber beachtet dabei den Lärmschutz.
  • Der Balkon am Sozialraum ist nun ein Nichtraucherbalkon. Geraucht werden kann auf dem Balkon in den neuen Räumen oder draußen.
  • Desinfiziert gemeinsame Arbeitsmittel nach Möglichkeit vor und nach der Benutzung.

Anwesenheitslisten

  • Wir sind verpflichtet von allen anwesenden den kompletten Namen, die Anschrift sowie eine Telefonnummer zu erfassen. An einem Computer im Sozialraum am Eingang könnt ihr diese eingeben. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert und automatisch nach 4 Wochen gelöscht.

Menschen mit Symptomen

  • Personen mit Atemwegssymptomen (mögliche COVID19-Verdachtsfälle) dürfen sich nicht im EBK aufhalten.

Sanktionierung

  • Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Mißachtungen der Regeln kann der Schlüsseldienst ein Hausverbot von 3 Tagen aussprechen.
covid-verordnung.1603283541.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/10/28 00:16 (Externe Bearbeitung)