covid-verordnung
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
Verhaltens- und Hygieneregeln im Eigenbaukombinat
Aufgrund der immer noch aktiven Pandemie haben wir ein Regelwerk erarbeitet. Bitte haltet euch daran!
- Zuletzt Angepasst:
- 28.03.2022
- 23.11.2021
- 04.10.2021
- 25.07.2021
- 20.06.2021
- 02.06.2021
- 12.03.2021
- 21.10.2020
Zugang
Für den Zugang in das EBK gilt das 3-G Modell (Geimpft, Genesen, Getestet)
Geimpft & Genesen wie gehabt
offizieller Nachweis mit Kontrolle durch den Schlüsseldienst
Getestet muss einer der Folgenden Punkte erfüllt sein:
- aktuelles Testzertifikat (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst
- Schnelltest vor Ort (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst.
- medizinische Gründe, die der Durchführung der Testung entgegenstehen
Abstand / Masken
- Im Eigenbaukombinat ist eine medizinische Maske zu tragen. (Ausnahmen nur laut Landesverordnung)
- Beachtet die Einbahnstraßenregeln im Treppenhaus: Steintreppe abwärts, Holztreppe aufwärts.
Hygiene
- Wascht euch beim ankommen die Hände. Beachtet die allgemeinüblichen Regeln (nicht ins Gesicht fassen, ...).
- Händedesinfektionsmittel gibt es im Bad, in den WCs sowie an den 3 Hygienestationen.
- Tische an denen gearbeitet wurde, sind soweit möglich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionstücher findet ihr an den 3 Hygienestationen.
- Das Bad im Sozialraum soll nur zum Händewaschen genutzt werden, alles andere soll in den Toiletten im Treppenhaus erledigt werden.
- Bitte lüftet möglichst viel und dauerhaft. Aber beachtet dabei den Lärmschutz.
- Der Balkon am Sozialraum ist nun ein Nichtraucherbalkon. Geraucht werden kann auf dem Balkon in den neuen Räumen oder draußen.
- Desinfiziert gemeinsame Arbeitsmittel nach Möglichkeit vor und nach der Benutzung.
Menschen mit Symptomen
- Personen mit Verdacht auf Atemwegsinfektionen (mögliche COVID19-Verdachtsfälle) dürfen sich nicht im EBK aufhalten.
Sanktionierung
- Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Missachtungen der Regeln kann der Schlüsseldienst ein Hausverbot von 3 Tagen aussprechen.
covid-verordnung.1648492621.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/03/28 18:37 von nilo