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covid-verordnung

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-# Verhaltens- und Hygieneregeln im Eigenbaukombinat 
  
-Aufgrund der immer noch aktiven Pandemie haben wir ein Regelwerk erarbeitet. Bitte haltet euch daran!  
- 
-* **Zuletzt Angepasst:** 
-* 28.03.2022 
-* 23.11.2021 
-* 04.10.2021 
-* 25.07.2021 
-* 20.06.2021 
-* 02.06.2021  
-* 12.03.2021 
-* 21.10.2020 
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-## Zugang 
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-Für den Zugang in das EBK gilt das 3-G Modell (Geimpft oder Genesen oder Getestet) 
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-* Geimpft/Genesen jeweils mit offiziellem Nachweis (Kontrolle durch den Schlüsseldienst) 
- 
-**Für den "Getestet"-Status muss einer der Folgenden Punkte erfüllt sein:** 
-* aktuelles Testzertifikat (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst 
-* Schnelltest vor Ort (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst. 
-* medizinische Gründe, die der Durchführung der Testung entgegenstehen 
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-## Abstand / Masken 
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-* Im Eigenbaukombinat ist eine medizinische Maske zu tragen. (Ausnahmen nur laut Landesverordnung) 
-* Beachtet die Einbahnstraßenregeln im Treppenhaus: Steintreppe abwärts, Holztreppe aufwärts. 
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-## Hygiene 
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-* Wascht euch beim ankommen die Hände. Beachtet die allgemeinüblichen Regeln (nicht ins Gesicht fassen, ...). 
-* Händedesinfektionsmittel gibt es im Bad, in den WCs sowie an den 3 Hygienestationen. 
-* Tische an denen gearbeitet wurde, sind soweit möglich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionstücher findet ihr an den 3 Hygienestationen. 
-* Das Bad im Sozialraum soll nur zum Händewaschen genutzt werden, alles andere soll in den Toiletten im Treppenhaus erledigt werden. 
-* Bitte lüftet möglichst viel und dauerhaft. Aber beachtet dabei den Lärmschutz. 
-* Der Balkon am Sozialraum ist nun ein Nichtraucherbalkon. Geraucht werden kann auf dem Balkon in den neuen Räumen oder draußen. 
-* Desinfiziert gemeinsame Arbeitsmittel nach Möglichkeit vor und nach der Benutzung. 
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-## Menschen mit Symptomen 
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-* Personen mit Verdacht auf Atemwegsinfektionen (mögliche COVID19-Verdachtsfälle) dürfen sich nicht im EBK aufhalten. 
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-## Sanktionierung 
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-* Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Missachtungen der Regeln kann der Schlüsseldienst ein Hausverbot von 3 Tagen aussprechen.  
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covid-verordnung.1648492776.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/03/28 18:39 von nilo