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covid-verordnung

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<markdown> # Verhaltens- und Hygieneregeln im Eigenbaukombinat

Aufgrund der immer noch aktiven Pandemie haben wir ein Regelwerk erarbeitet. Bitte haltet euch daran!

* Zuletzt Angepasst: * 28.03.2022 * 23.11.2021 * 04.10.2021 * 25.07.2021 * 20.06.2021 * 02.06.2021 * 12.03.2021 * 21.10.2020

## Zugang

Für den Zugang in das EBK gilt das 3-G Modell (Geimpft oder Genesen oder Getestet)

* Geimpft/Genesen jeweils mit offiziellem Nachweis (Kontrolle durch den Schlüsseldienst)

Für den „Getestet“-Status muss einer der Folgenden Punkte erfüllt sein:

* aktuelles Testzertifikat (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst * Schnelltest vor Ort (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst. * medizinische Gründe, die der Durchführung der Testung entgegenstehen

## Abstand / Masken

* Im Eigenbaukombinat ist eine medizinische Maske zu tragen. (Ausnahmen nur laut Landesverordnung) * Beachtet die Einbahnstraßenregeln im Treppenhaus: Steintreppe abwärts, Holztreppe aufwärts.

## Hygiene

* Wascht euch beim ankommen die Hände. Beachtet die allgemeinüblichen Regeln (nicht ins Gesicht fassen, …). * Händedesinfektionsmittel gibt es im Bad, in den WCs sowie an den 3 Hygienestationen. * Tische an denen gearbeitet wurde, sind soweit möglich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionstücher findet ihr an den 3 Hygienestationen. * Das Bad im Sozialraum soll nur zum Händewaschen genutzt werden, alles andere soll in den Toiletten im Treppenhaus erledigt werden. * Bitte lüftet möglichst viel und dauerhaft. Aber beachtet dabei den Lärmschutz. * Der Balkon am Sozialraum ist nun ein Nichtraucherbalkon. Geraucht werden kann auf dem Balkon in den neuen Räumen oder draußen. * Desinfiziert gemeinsame Arbeitsmittel nach Möglichkeit vor und nach der Benutzung.

## Menschen mit Symptomen

* Personen mit Verdacht auf Atemwegsinfektionen (mögliche COVID19-Verdachtsfälle) dürfen sich nicht im EBK aufhalten.

## Sanktionierung

* Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Missachtungen der Regeln kann der Schlüsseldienst ein Hausverbot von 3 Tagen aussprechen.

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covid-verordnung.1648492794.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/03/28 18:39 von nilo