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covid-verordnung

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Verhaltens- und Hygieneregeln im Eigenbaukombinat

Aufgrund der immer noch aktiven Pandemie haben wir ein Regelwerk erarbeitet. Bitte haltet euch daran!

Zuletzt Angepasst:

  • 28.03.2022
  • 23.11.2021
  • 04.10.2021
  • 25.07.2021
  • 20.06.2021
  • 02.06.2021
  • 12.03.2021
  • 21.10.2020

Zugang

Für den Zugang in das EBK gilt das 3-G Modell (Geimpft oder Genesen oder Getestet)

  • Geimpft/Genesen jeweils mit offiziellem Nachweis (Kontrolle durch den Schlüsseldienst)

Für den "Getestet"-Status muss einer der Folgenden Punkte erfüllt sein:

  • aktuelles Testzertifikat (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst
  • Schnelltest vor Ort (mit negativem Ergebnis), Kontrolle durch den Schlüsseldienst.
  • medizinische Gründe, die der Durchführung der Testung entgegenstehen

Abstand / Masken

  • Im Eigenbaukombinat ist eine medizinische Maske zu tragen. (Ausnahmen nur laut Landesverordnung)
  • Beachtet die Einbahnstraßenregeln im Treppenhaus: Steintreppe abwärts, Holztreppe aufwärts.

Hygiene

  • Wascht euch beim ankommen die Hände. Beachtet die allgemeinüblichen Regeln (nicht ins Gesicht fassen, ...).
  • Händedesinfektionsmittel gibt es im Bad, in den WCs sowie an den 3 Hygienestationen.
  • Tische an denen gearbeitet wurde, sind soweit möglich nach der Benutzung zu desinfizieren. Desinfektionstücher findet ihr an den 3 Hygienestationen.
  • Das Bad im Sozialraum soll nur zum Händewaschen genutzt werden, alles andere soll in den Toiletten im Treppenhaus erledigt werden.
  • Bitte lüftet möglichst viel und dauerhaft. Aber beachtet dabei den Lärmschutz.
  • Der Balkon am Sozialraum ist nun ein Nichtraucherbalkon. Geraucht werden kann auf dem Balkon in den neuen Räumen oder draußen.
  • Desinfiziert gemeinsame Arbeitsmittel nach Möglichkeit vor und nach der Benutzung.

Menschen mit Symptomen

  • Personen mit Verdacht auf Atemwegsinfektionen (mögliche COVID19-Verdachtsfälle) dürfen sich nicht im EBK aufhalten.

Sanktionierung

  • Bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Missachtungen der Regeln kann der Schlüsseldienst ein Hausverbot von 3 Tagen aussprechen.
covid-verordnung.1648492832.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/03/28 18:40 von nilo